Gemeinsam mit den betroffenen Verbänden erarbeitete die FMA eine neue Richtlinie zum risikobasierten Ansatz im Sinne des Sorgfaltspflichtrechts. Diese soll den Sorgfaltspflichtigen eine Hilfestellung für die tägliche Praxis bieten. Die Richtlinie thematisiert insbesondere folgende Punkte:
die praktische Umsetzung des risikobasierten Ansatzes;
die Anforderungen an das Geschäftsprofil und die risikoadäquate Überwachung von Geschäftsbeziehungen und
die verstärkten Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit komplexen Strukturen und Transaktionen und sog. Risikoländern im Sinne des Art. 11 Abs. 6 des Sorgfaltspflichtgesetzes.