FMA-Richtlinie 2013/2

Die FMA publiziert die FMA-Richtlinie 2013/2 „Sorgfaltspflichtkontrollen durch beauftragte Sorgfaltspflichtprüfer und die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein“. Der dazugehörige Muster-Kontrollbericht wird am 28. Mai 2013 publiziert. Hintergrund der Publikation sind die am 1. Februar 2013 in Kraft getretenen Änderungen des Sorgfaltspflichtrechts und die Erfahrungen aus der bisherigen Praxis. Die neuen Dokumente sind bereits für sämtliche diesjährigen Prüfungen im Bereich der Anderen Finanzintermediäre und bei Prüfungen von Versicherungsmaklern für Lebensversicherungen zu verwenden. Der Muster-Kontrollbericht in der Fassung vom 1. Oktober 2009 und die dazugehörige FMA-Richtlinie 2009/1 sind nur noch für Prüfungen, die ausschliesslich das Geschäftsjahr 2012 bei den prudentiell beaufsichtigten Sorgfaltspflichtigen betreffen, zu verwenden. FMA-Richtlinie 2013/2

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