FMA-Mitteilung 2013/4

Die FMA hat eine Mitteilung betreffend die Anforderungen an die Qualifikationen eines Wirtschaftsprüfers für die Durchführung von spezialgesetzlichen Prüfungen gemäss dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (UCITSG) und dem Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) erlassen. Diese Mitteilung präzisiert die Anforderungen an die Qualifikationen eines Wirtschaftsprüfers gemäss Art. 190 i.V.m. Art. 191 AIFMV und Art. 100 i.V.m. Art. 101 UCITSV. Vor dem Erlass der Mitteilung wurde die Wirtschaftsprüfer-Vereinigung (WPV) konsultiert. FMA-Mitteilung 2013/4
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