Mindestversicherungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler
Die Mindestversicherungssummen der Berufshaftpflichtversicherung sind gemäss Art. 6 Abs. 3 Bst. d Versicherungsvermittlungsgesetz (VersVermG) in Verbindung mit (i.V.m.) Art. 5 Abs. 3 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) periodisch dem von Eurostat ermittelten Europäischen Verbraucherpreisindex anzupassen.
Der Verbraucherpreisindex stieg in der Periode 15. Januar 2008 bis 15. Januar 2013 von 106,25 auf 118,62, was eine Erhöhung um 11,64% bedeutet.
Die Anpassung der Mindestversicherungssummen der Berufshaftpflichtversicherung an den Europäischen Verbraucherpreisindex bedingt eine Erhöhung der Versicherungssummen bei den bereits abgeschlossenen Versicherungsverträgen. Ausgehend von diesen Ausführungen bemessen sich die Mindestversicherungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler (Art. 5 Abs. 1 Bst. b VersVermV) ab dem Tag der Kundmachung wie folgt:
| Bisherige Beträge | Neue Beträge |
Versicherungssumme pro Schadenfall | EUR 1 130 000 | EUR 1 241 486 |
Versicherungssumme für alle Schadenfälle eines Jahres | EUR 1 700 000 | EUR 1 875 927 |
Die bestehenden Berufshaftpflichtversicherungen nach Art. 6 Abs. 1 Bst. c VersVermG i.V.m. Art. 5 VersVermV sind entsprechend anzupassen.
Diese Regelung gilt ab dem Tag der Amtlichen Kundmachung.