FMA-Mitteilung 2013/08

Die neue Mitteilung 2013/08 gilt ab 1. Januar 2014 und konkretisiert die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf die organisatorischen Anforderungen an bestehende und neu zu bewilligende VVGes. Dabei werden insbesondere Anforderungen an Sitz und Hauptverwaltung, die personelle Ausstattung, die Compliance- und Riskmanagement Funktion, die Interne Revision sowie die Stelle für Kundenbeschwerden präzisiert. Für neue Gesellschaften gelten die Anforderungen ab 1. Januar 2014, bestehende Gesellschaften erhalten eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2016.

FMA-Mitteilung 2013/08

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