Medienmitteilung: Stärkere Anerkennung des Treuhandsektors durch intensivere Aufsicht
Die Finanzmarktaufsicht hat per 1. Januar 2014 neue Aufsichtsaufgaben übernommen. Sie intensiviert die Aufsicht über Treuhänder und Treuhandgesellschaften und beaufsichtigt neu Personen, die eine Tätigkeit nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) ausüben. Mit den neuen Aufsichtsregimes sollen der Kundenschutz verbessert und die internationale Anerkennung gestärkt werden.