FMA schliesst Zusammenarbeitsvereinbarung mit FINMA ab

Die FMA Liechtenstein und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) haben ein Memorandum of Understanding (MoU) über die Zusammenarbeit im Bereich des grenzüberschreitenden Fondsvertriebs abgeschlossen. MoU sind Vereinbarungen zwischen Aufsichtsbehörden zur Präzisierung ihrer Zusammenarbeit im Rahmen der nationalen gesetzlichen Vorgaben. Das abgeschlossene MoU ermöglicht eine effizientere Gestaltung der praktischen Aufsichtstätigkeit der FMA beim grenzüberschreitenden Vertrieb von Fondsprodukten in und aus der Schweiz und stärkt insbesondere die Zusammenarbeit der beiden Aufsichtsbehörden. Es ist zugleich Voraussetzung, dass Fondsprodukte aus Liechtenstein auch nach dem 1. März 2014 weiterhin an sogenannte nicht qualifizierte Anleger in der Schweiz vertrieben werden dürfen. Der Inhalt des MoU wird nicht veröffentlicht.
zurück zur Übersicht