Bekanntmachung

Die Interesta AG, Egerta 53, 9496 Balzers hat per sofort schriftlich auf die am 23. April 2007 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet. Aufgrund des schriftlichen Verzichts auf die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft erlöscht die Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG. 
Die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft der Interesta AG, Balzers ist somit per sofort erloschen. Der Interesta AG ist es deshalb untersagt, weiterhin Vermögensverwaltungsdienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.
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