Solvabilität II: Vernehmlassungsbericht verabschiedet

Die Regierung hat den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet. Durch die Vorlage sollen die Richtlinien „Solvabilität II“ (RL 2009/138/EG) und „Omnibus II“ (RL 2014/51/EU) in liechtensteinisches Recht umgesetzt werden. Der risikoorientierte Ansatz von Solvabilität II bringt eine grundlegende Neuausrichtung bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen von Versicherungsunternehmen und eine weitgehende Änderung der Aufsichtsprozesse und -instrumente. Mit der Richtlinie Omnibus II wurde die Richtlinie Solvabilität II abgeändert. Neben einer Vielzahl von Übergangsbestimmungen werden durch Omnibus II weitere Befugnisse und Kompetenzen der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (EIOPA) eingeräumt. Die Vernehmlassungsfrist endet am 14. November 2014.

Medienmitteilung der Regierung
Vernehmlassungsbericht 
Weitere Informationen zu Solvabilität II 

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