Die FMA leistet weiterhin internationale Amtshilfe

Der StGH hat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung vom 1. Juli 2014 Teile der Amtshilferegelung im Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG) als verfassungswidrig aufgehoben. Der StGH hat gleichzeitig die Rechtswirksamkeit um ein Jahr ab der Kundmachung, die per 11. Dezember 2014 erfolgte, aufgeschoben. Die FMA kann somit weiterhin nach der geltenden Praxis und dem geforderten Standard internationale Amtshilfe leisten. In Zusammenarbeit mit der Regierung wird die FMA eine international anerkannte und verfassungskonforme Lösung ausarbeiten. Die neue Regelung muss bis am 11. Dezember 2015 in Kraft treten, damit die FMA lückenlos Amtshilfe nach internationalen Standards leisten kann.

Medienmitteilung

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