Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die gfta Analytics AG, Städtle 11, 9490 Vaduz hat per 17. Dezember 2014 auf die am 30. März 2011 durch die FMA erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet. Aufgrund des schriftlichen Verzichts auf die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft ist die Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG per 17. Dezember 2014 erloschen. Der gfta Analytics AG, Vaduz, ist es untersagt, weiterhin Vermögensverwaltungsdienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.
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