Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die ContiLink Services Limited, Landstrasse 310, 9495 Triesen hat per 31. Dezember 2014 auf die am 28. November 2006 durch die FMA erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet. Aufgrund des schriftlichen Verzichts auf die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft ist die Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG per 31. Dezember 2014 erloschen. Der ContiLink Services Limited, Triesen ist es deshalb untersagt, weiterhin Vermögensverwaltungsdienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.
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