Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die Churfirsten Wealth Management TreuUnternehmen reg., Alte Churer Strasse 45, 9496 Balzers, hat per 28. Januar 2015 schriftlich auf die am 23. April 2009 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet. Aufgrund des schriftlichen Verzichts auf die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft ist die Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG (Vermögensverwaltungsgesetz) per 28. Januar 2015 erloschen. Der Churfirsten Wealth Management TreuUnternehmen reg., Balzers, ist es deshalb untersagt, weiterhin Vermögensverwaltungsdienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.
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