Anpassung des Muster-Kontrollberichts für Sorgfaltspflichtkontrollen

Die FMA publiziert den abgeänderten Muster-Kontrollbericht für Sorgfaltspflichtkontrollen in der Fassung vom 1. Mai 2015. Ergänzt wurde die neue Möglichkeit der Nutzung der sogenannten Online-Verifikation. Zudem wurde die Darstellung der Stichprobenauswahl vereinfacht. Der Muster-Kontrollbericht in der Fassung vom 20. Mai 2013 ist daher nur noch für Kontrollen zu verwenden, die ausschliesslich das Geschäftsjahr 2014 bei den prudentiell beaufsichtigten Sorgfaltspflichtigen betreffen. Für den Bereich der Anderen Finanzintermediäre und die Versicherungsmakler für Lebensversicherungen ist bereits in der Prüfrunde 2015 der abgeänderte Muster-Kontrollbericht in der Fassung vom 1. Mai 2015 zu verwenden.

Muster-Kontrollbericht in der Fassung vom 1. Mai 2015

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