Wegleitung zur FMA-Mitteilung 2015/06

Die FMA hat eine Wegleitung betreffend das Bewilligungsverfahren und die Mindestvoraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung als bankengesetzliche Revisionsstelle in Liechtenstein veröffentlicht. Die Wegleitung wurde als Ergänzung zur Mitteilung betreffend die Bewilligung spezialgesetzlicher Revisionsstellen sowie deren Meldepflichten (SRM), die als FMA-Mitteilung 2015/06 auf der Website der FMA abgerufen werden kann, erlassen.

Wegleitung: Mindestvoraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung als bankengesetzliche Revisionsstelle

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