Bekanntmachung

Die von der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft der Scarabaeus Wealth Management AG, Austrasse 15, 9490 Vaduz, ist auf Grund der Erteilung einer Zulassung als Verwalter alternativer Investmentfonds nach dem Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) sowie als Verwaltungsgesellschaft für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) per 25. März 2016 erloschen.

Die Scarabaeus Wealth Management AG, Vaduz, ist aufgrund der erloschenen Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln. Jedoch bleibt die Ausübung der gesetzlich vorgesehenen Dienstleistungen auf Grund vorgenannter Zulassungen vom Erlöschen der Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft unberührt.

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