FMA-Mitteilung 2015/04

Die FMA hat die Mitteilung 2015/04 über die Anwendung der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) herausgegebenen Leitlinien und Empfehlungen, für welche die FMA eine „Comply“- Meldung abgegeben hat und die anwendbar sind, um die EBA/REC/2014/01 (Empfehlung der EBA zur Verwendung der Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier, LEI)) und die EBA/GL/2014/12 (Leitlinien zur Sicherheit von Internetzahlungen) ergänzt.

FMA-Mitteilung 2015/04

 

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