Wegleitung zu den Offenlegungspflichten gemäss Art. 29c BankV

Die FMA hat eine Wegleitung betreffend die Offenlegungspflichten nach Artikel 29c der Bankenverordnung (BankV) veröffentlicht. Die Wegleitung gibt einen Überblick über die Offenlegungspflichten und beschreibt die diesbezügliche Aufsichtspraxis der FMA.

Wegleitung: Offenlegungspflichten nach Artikel 29c BankV

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