Abänderung der Bankenverordnung

Mit Verordnung vom 17. Mai 2016 hat die Regierung eine Abänderung der Bankenverordnung (BankV) beschlossen. Hierbei werden vier Durchführungs- bzw. Delegierte Verordnungen der Europäischen Union (so genannte Level-II-Rechtsakte) zur Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) sowie zur Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) vorab in den liechtensteinischen Rechtsbestand übernommen. Die Verordnungen treten mit 1. Juni 2016 in Kraft.

Inhalt der  Verordnungen sind vor allem technische Bestimmungen und Verfahrensvereinheitlichungen im Bereich der konsolidierten Aufsicht sowie zu Aufsichtskollegien. Primärer Ansprechpartner der Rechtsakte ist damit die FMA.

Der genaue Rechtstext der Verordnungen kann unter dem Rechtportal der Europäischen Union abgerufen werden.

Verordnung über die Abänderung der Bankenverordnung

Bankenverordnung (BankV)

 

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