FMA-Wegleitung zur Anwendbarkeit der Online-Verifikation: ergänzte Fassung

Die Wegleitung zur Auslegung von Art. 11 Abs. 3 SPG "persönlich anwesend" (Anwendbarkeit der sogenannten Online-Verifikation) vom 3. März 2015 wurde ergänzt und enthält nun die Auslegung der FMA von Art. 11 Abs. 1 und 2 SPV bezüglich der schriftlichen Erklärung des Vertragspartners zur Identität der wirtschaftlich berechtigten Person.

Durch diese ergänzenden Ausführungen wird ermöglicht, einen Unterbruch des Prozesses im Rahmen der Online-Verifikation unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen zu vermeiden, indem die separate Übermittlung der schriftlichen Erklärung des Vertragspartners zur Identität der wirtschaftlich berechtigten Person ausserhalb des Prozesses der Online-Verifikation nicht mehr nötig ist.

Des Weiteren wird in der Wegleitung nunmehr der Identifikationsprozess in Bezug auf juristische Personen konkretisiert.

Wegleitung zur Auslegung von Art. 11 Abs. 3 SPG "persönlich anwesend" (Anwendbarkeit der sogenannten Online-Verifikation) idF vom 21. Juni 2016

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