Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die AVA Aktiengesellschaft für Vermögensanlagen, Städtle 27, 9490 Vaduz, hat per 10. August 2016 schriftlich auf die am 7. September 2007 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG per 10. August 2016 erloschen.

Der AVA Aktiengesellschaft für Vermögensanlagen, Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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