Bekanntmachung

Die von der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft der fairAM AG, Austrasse 15, 9490 Vaduz, ist auf Grund der Erteilung einer Zulassung als Verwalter alternativer Investmentfonds nach dem Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) per 30. September 2016 erloschen.

Die fairAM AG ist aufgrund der erloschenen Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln. Jedoch bleibt die Ausübung der gesetzlich vorgesehenen  Dienstleistungen auf Grund vorgenannter Zulassungen vom Erlöschen der Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft unberührt.

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