Hinweis betreffend Memorandum der Autark Invest AG

Die FMA stellt fest, dass ein „Memorandum über das Angebot der Autark Invest AG, Mauren zur Ausgabe von Aktien der Autark Invest AG, Mauren“ (nachfolgend Memorandum) zirkuliert.

Da das Memorandum teils widersprüchliche Angaben enthält, rät die FMA potentiellen Käufern der Aktien zur sorgfältigen Prüfung des Angebots und allfälliger Rücksprache mit der Hausbank und/oder spezialisierten Beratern. Die FMA weist zudem darauf hin, dass es sich beim Memorandum um keinen von der FMA gebilligten Prospekt gemäss dem liechtensteinischen Wertpapierprospektgesetz (WPPG) handelt.

Ein Prospekt ist nach Art. 4 WPPG grundsätzlich dann erforderlich, wenn Wertpapiere öffentlich angeboten werden. Ausnahmen von der Prospektpflicht sind in Art. 5 und 6 WPPG geregelt. Ob es sich um eine Ausnahme der Prospektpflicht handelt, ist vom jeweiligen Emittenten sicherzustellen.

Die aktuelle Liste der von der FMA gebilligten Prospekte nach WPPG ist auf der Webseite der FMA öffentlich zugänglich.

zurück zur Übersicht