Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die Salus Alpha Financial Services (Europe) GmbH, Wegacker 42/6, 9493 Mauren, hat per 3. November 2016 schriftlich auf die am 9. März 2010 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts auf die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft ist die Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG per 3. November 2016 erloschen.

Die FMA hat die Salus Alpha Financial Services (Europe) GmbH, Mauren, per 3. November 2016 als vertraglich gebundener Vermittler nach Art. 23 VVG registriert.

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