FMA-Mitteilung 2016/6: Aussetzung der Zulassungswirkung für OGAW

Mit der heute publizierten FMA-Mitteilung 2016/6 wird mit sofortiger Wirkung die Zulassungswirkung für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) bis zum 30. September 2017 ausgesetzt. Dies ist gemäss Art. 16 UCITSV möglich, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen. Diese aussergewöhnlichen Umstände ergeben sich namentlich aus der Anzahl der bei der FMA gestellten Anträge.

Da am 1. Oktober 2016 die Übernahme der AIFM-Richtlinie in das EWR-Abkommen erfolgt ist und gleichzeitig das IUG 2005 ausser Kraft getreten ist, müssen bestehende Investmentunternehmen (IU), binnen eines Jahres, bei sonstiger Liquidation, in IU 2015, OGAW oder AIF umgewandelt werden.

Es ist zu erwarten, dass ein erheblicher Teil der bestehenden IU (Stand 21. November 2016: 222) eine Umwandlung in einen OGAW beantragen wird, da viele bislang bestehende IU bereits eine OGAW- ähnliche Anlagepolitik aufweisen.

Um eine gewissenhafte und fristgerechte Prüfung der Anträge vor dem 30. September 2017 zu gewährleisten, ist eine Aussetzung der Zulassungswirkung nach UCITSG bis zu diesem Zeitpunkt notwendig.

 

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