Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die Everest Wealth Management AG, Vaduz, hat per 23. Dezember 2016 schriftlich auf die am 28. September 2008 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. c VVG per 23. Dezember 2016 erloschen.

Die Everest Wealth Management AG, Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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