FMA-Mitteilung 2015/6 abgeändert

Die FMA hat eine Änderung der FMA-Mitteilung 2015/6 betreffend die Bewilligung spezialgesetzlicher Revisionsstellen sowie deren Meldepflichten vorgenommen. Mit der heute publizierten Version (letzte Änderung 22. November 2016) erfolgten notwendige Anpassungen aufgrund der im Oktober 2016 erfolgten Übernahme relevanter Rechtsakte (AIFMD) sowie eine Vereinheitlichung verschiedener Begriffsbestimmungen.

Die FMA hält fest, dass sich an den Grundvoraussetzungen für eine Bewilligung/Anerkennung sowie an den Anforderungen an die leitenden Revisoren für die Aufrechterhaltung der spezialgesetzlichen Anerkennung (Mindestanzahl der zu absolvierenden Stunden sowie die aufsichtsrechtliche Weiterbildung) keine Änderungen vorgenommen wurden.

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