FMA-Mitteilung 2015/2 angepasst
Die Finanzmarktteilnehmer haben den Änderungen der Meldepflichten erstmalig für den Stichtag 31. Dezember 2017 nachzukommen.
- FMA-Mitteilung 2015/2: Beschwerdebearbeitung
- Anhang zur FMA-Mitteilung 2015/2: Formular zur Erhebung der Kundenbeschwerden