Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die fairAM AG, Triesen, hat per 28. Juni 2017 schriftlich auf die am 18. Mai 2016 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als AIFM verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als AIFM nach Art. 50 Abs. 1 Bst. a AIFMG per 28. Juni 2017 erloschen.

Die fairAM AG, Triesen, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach
Art. 29 AIFMG zu erbringen oder zu vermitteln.

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