FMA-Wegleitung 2017/20 online

Die Gemeinsamen Leitlinien zur aufsichtsrechtlichen Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von qualifizierten Beteiligungen im Finanzsektor (JC/GL/2016/01) vom 20. Dezember 2016, die von den europäischen Aufsichtsbehörden, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPA) und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) erlassen wurden, werden in Liechtenstein durch die FMA–Mitteilung 2015/4, die FMA–Mitteilung 2012/2, die FMA–Mitteilung 2013/1 sowie die neue FMA-Wegleitung 2017/20 über die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs, der Erhöhung oder der Veräusserung von qualifizierten Beteiligungen an einer Bank oder Wertpapierfirma, an Vermögensverwaltungsgesellschaften und an Versicherungsunternehmen umgesetzt. Die Änderungen sind per  3. Oktober 2017 anwendbar.

zurück zur Übersicht