ESMA-Stellungnahme zur Einführung der LEI-Anforderungen: Übersetzung online

Die ESMA hat am 20. Dezember 2017 eine Stellungnahme zur Unterstützung der reibungslosen Einführung der LEI-Anforderungen auf ihrer Homepage publiziert.

Um die reibungslose Einführung der LEI-Anforderungen zu unterstützen, erlaubt die ESMA während eines sechsmonatigen Übergangszeitraums Folgendes:

  1. Wertpapierfirmen dürfen während des genannten Übergangszeitraums Dienstleistungen, welche die Pflicht eine Transaktionsmeldung zu übermitteln auslöst, auch für den Kunden erbringen, von dem sie keinen LEI-Code erhalten haben. Dies vorbehaltlich des Erhalts der notwendigen Unterlagen vom Kunden vor Erbringung der Dienstleistung, um in seinem Namen einen LEI-Code beantragen zu können; und
  2. Handelsplätze melden ihre eigene LEI-Codes, anstatt der LEI-Codes der Nicht-EU-Emittenten.
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