FMA-Mitteilung 2015/4 ergänzt

Die FMA hat die Mitteilung 2015/4 über die Anwendung der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) herausgegebenen Leitlinien und Empfehlungen, für welche die FMA eine „Comply“- Meldung abgegeben hat und die anwendbar sind, durch diverse Leitlinien betreffend Pflichten in Bezug auf die Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen gemäss CRR ergänzt.

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