Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die 1741 Fund Management AG, Vaduz, hat per 30. November 2017 schriftlich auf die am 23. Dezember 2014 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung nach IUG 2005 als Verwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung nach IUG 2005 als Verwaltungsgesellschaft nach Art. 72 Abs. 3 IUG 2005 per 30. November 2017 erloschen.

Die 1741 Fund Management AG, Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, Tätigkeiten nach Art. 24 Abs. 2 IUG i.V.m. Art. 31 der Verordnung über Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien (IUV 2005) auszuüben oder zu vermitteln.

Die Bewilligung nach UCITSG und AIFMG erteilt am 18. April 2013 beziehungsweise am 23. April 2014 durch die FMA besteht nach wie vor und bleibt vom Verzicht auf die IUG-2005-Bewilligung unberührt.

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