Bekanntmachung: Bewilligungsverzicht

Die LGT Capital Partners (FL) AG, Vaduz, hat per 31. März 2018 schriftlich auf die am 19. September 2006 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung nach IUG 2005 als Verwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung nach IUG 2005 als Verwaltungsgesellschaft nach Art. 72 Abs. 3 IUG 2005 per 31. März 2018 erloschen.

Die LGT Capital Partners (FL) AG, Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, Tätigkeiten nach Art. 24 Abs. 2 IUG i.V.m Art. 31 der Verodrnung über Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien (IUV 2005) auszuüben oder zu vermitteln.

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