Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die LLB Fund Services AG, Vaduz, hat per 29. März 2018 schriftlich auf die am 30. Januar 2001 durch die Finanzmarktaufischt (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung nach IUG 2005 als Verwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung nach IUG 2005 als Verwaltungsgesellschaft nach Art. 72 Abs. 3 IUG 2005 per 29. März 2018 erloschen.

Die LLB Fund Servies AG, Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, die Tätigkeiten nach Art. 24 Abs. 2 IUG i.V.m. Art 31 der Verordnung über Investmentunternehmen für andere Werte oder Immbolien (IUV 2005) auszuüben oder zu vermiteln.

Die durch die FMA erteilte Bewilligung nach UCITSG (22. Februar 2012) und AIFMG (17. Januar 2015) besteht nach wie vor und bleibt vom Verzicht auf die IUG-2005-Bewilligung unberührt.

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