FMA-Mitteilung 2018/4 publiziert

Die FMA hat in einer Mitteilung die Formulierung „tatsächlich leitend tätig“ im Treuhändergesetz (TrHG) ausgelegt. Dadurch soll verhindert werden, dass Strohmänner als tatsächlich leitende Personen in Treuhandunternehmen eingesetzt werden.

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