FMA-Mitteilung 2018/4 publiziert
Die FMA hat in einer Mitteilung die Formulierung „tatsächlich leitend tätig“ im Treuhändergesetz (TrHG) ausgelegt. Dadurch soll verhindert werden, dass Strohmänner als tatsächlich leitende Personen in Treuhandunternehmen eingesetzt werden.