Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die Ossen AG, Vaduz, hat per 31. Dezember 2018 schriftlich auf die am 11. Juni 2008 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 31. Dezember 2018 erloschen.

Die Ossen AG, Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

zurück zur Übersicht