Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die ArcInvest AG Austrasse 15, Vaduz, hat per 31. Dezember 2020 schriftlich auf die am 15. Februar 2012 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 31. Dezember 2020 erloschen.

Die ArcInvest AG, Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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