Medienmitteilung: FMA informiert über ihre Aufsichtspraxis

Die FMA hat heute die «FMA-Praxis 2020» veröffentlicht. Die Publikation gibt in anonymisierter Form Auskunft über Entscheidungen und Verfügungen der FMA sowie über Beschlüsse der FMA-Beschwerdekommission, des Obergerichts und des Verwaltungsgerichtshofs in der Aufsichtsperiode 2020. Mit der Beschreibung ausgewählter Verfahren legt die FMA jährlich dar, wie sie Aufsichtsrecht anwendet und auslegt. Sie schafft damit Transparenz und Berechenbarkeit für Finanzintermediäre und legt ihre Erwartungshaltung dar.

FMA-Praxis 2020
  • Die FMA führte umfangreiche Verfahren in der Geldwäschereiprävention;
  • Bedeutende Entscheidungen für die künftige Durchsetzung des Aufsichtsrechts;
  • Die FMA verhängte 2020 18 rechtskräftige Bussen in der Höhe von insgesamt CHF 1 035 500.
Medienmitteilung

 

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