FMA-Wegleitung 2018/7 und FMA-Richtlinie 2013/1 revidiert
Die FMA-Wegleitung 2018/7 – Allgemeine und branchenspezifische Auslegung des Sorgfaltspflichtrechts sowie die FMA-Richtlinie 2013/1 zum risikobasierten Ansatz im Sinne des Sorgfaltspflichtrechts wurden revidiert. Die Änderungen sind im jeweiligen Änderungsverzeichnis ersichtlich. Sie treten am 1. September 2021 in Kraft.
FMA-Richtlinie 2013/1 zum risikobasierten Ansatz im Sinne des Sorgfaltspflichtrechts