FMA-Wegleitung 2017/7 abgeändert

​Die FMA hat die Wegleitung 2017/7 zu den Liquiditätsanforderungen gemäss CRR abgeändert. Die Wegleitung 2017/7 erläutert ausgewählte Bestimmungen zu den Liquiditätsanforderungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Regulation – CRR).

Die Änderungen treten per 31. Dezember 2021 in Kraft und sind im Änderungsverzeichnis ersichtlich. Unter anderem werden erstmalig bestimmte Abflussfaktoren für „andere Produkte und Dienstleistungen“ festgelegt und die ergänzenden Erläuterungen zur LCR um die Behandlung von „treuhänderisch oder vermittelten Einlagen“ erweitert.

FMA-Wegleitung 2017/7 - Liquiditätsanforderungen gemäss CRR

 

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