FMA-Wegleitung 2019/11 abgeändert

Die FMA hat die Wegleitung 2019/11 zu den Zinsänderungsrisiken bei Geschäften des Anlagebuchs (IRRBB) - Erläuterungen zum Meldeformat, abgeändert.

Die abgeänderte Wegleitung tritt am 30. September 2021 in Kraft. Die Ergänzungen betreffen die Darstellung der Auswirkungen der Zinsschockszenarien auf den Nettozinsertrag sowie zur Angabe der gewählten Ansätze ab Umsetzung der CRD V. Die Ergänzungen sind im Änderungsverzeichnis ersichtlich.

FMA-Wegleitung 2019/11: Zinsänderungsrisiken bei Geschäften des Anlagebuchs (IRRBB) - Erläuterungen zum Meldeformat

 

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