Anpassung der FMA-Mitteilung 2013/07

Die FMA hat folgende Anpassungen an der FMA-Mitteilung 2013/07 betreffend die laufende Bewilligungsvoraussetzung der Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit vorgenommen:

  • Für die Beurteilung der Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit gemäss BankG, EGG und ZDG ist das im e-Service Portal zur Verfügung gestellte entsprechende Antragsformular zu verwenden.
  • Auf die FMA-Mitteilung 2015/01 Elektronischer Geschäftsverkehr (e-Services) wird verwiesen.
  • Auf die Anleitung zum Meldewesen wird ebenfalls verwiesen.

Die Änderungen der FMA-Mitteilung 2013/07 traten am 1. März 2024 in Kraft.

FMA-Mitteilung 2013/07 zur Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit

 

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