Anpassung der FMA-Mitteilung 2013/07
Die FMA hat folgende Anpassungen an der FMA-Mitteilung 2013/07 betreffend die laufende Bewilligungsvoraussetzung der Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit vorgenommen:
- Für die Beurteilung der Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit gemäss BankG, EGG und ZDG ist das im e-Service Portal zur Verfügung gestellte entsprechende Antragsformular zu verwenden.
- Auf die FMA-Mitteilung 2015/01 Elektronischer Geschäftsverkehr (e-Services) wird verwiesen.
- Auf die Anleitung zum Meldewesen wird ebenfalls verwiesen.
Die Änderungen der FMA-Mitteilung 2013/07 traten am 1. März 2024 in Kraft.