FMA-Mitteilungen 2019/3 und 2019/4 widerrufen

Die FMA-Mitteilung 2019/3 betrifft das Meldewesen für die Abwicklungsbehörde (resolution reporting). Die europäischen Standards zum Meldewesen wurden mittlerweile vollständig übernommen. Die Mitteilung 2019/3 ist somit nicht mehr aktuell und wird widerrufen.

Die FMA-Mitteilung 2019/4 betrifft die Anwendung vereinfachter Anforderungen gemäss dem Gesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen (SAG). In dieser Mitteilung werden die allgemeinen Parameter offengelegt, die der Abwicklungsbehörde zur Identifikation jener Institute dienen, für die vereinfachten Anforderungen gelten. Da den Unternehmen mittlerweile die Abwicklungspläne (im Einzelfall inkl. Festlegung der vereinfachten Anforderungen) vorliegen, wird die Mitteilung 2019/4 widerrufen.

 

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