Erlöschen einer Bewilligung

Die Syntonia Insurance Aktiengesellschaft, Landstrasse 61, 9494 Schaan, hat per 21. Juni 2024 schriftlich auf die am 16. Dezember 2003 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Versicherungsunternehmen verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts hat die FMA der Syntonia Insurance Aktiengesellschaft die Bewilligung für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts nach Art. 11 Abs. 1 VersAG in sämtlichen Zweigen per 28. Juni 2024 auf ihr Ersuchen entzogen.

Die Syntonia Insurance AG, Schaan, ist damit nicht mehr berechtigt, Versicherungstätigkeiten zu erbringen.

zurück zur Übersicht