FMA-Richtlinie 2023/2 betr. Prüfung der Abwicklungsfähigkeit (RPR-ABW) erlassen
Die FMA hat die Richtlinie 2023/2 betreffend die Prüfung der Abwicklungsfähigkeit (RPR-ABW) erlassen und damit die Grundsätze festgelegt, die bei der Prüfung der internen Verfahren zur Sicherstellung der Abwicklungsfähigkeit und der Berichterstattung einzuhalten sind.
RL 2023/2:
Anhänge:
Anhang A2 zu FMA-RL 2023/2: Musterbericht
Anhang A3 zu FMA-RL 2023/2: report template
Übergangsbestimmungen:
Sämtliche Dateien (ZIP):
Die Richtlinie stützt sich auf Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 18. Juni 2004 über die Finanzmarktaufsicht (FMAG) und wurde von der FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde erlassen. Sie konkretisiert die spezialgesetzlich geregelten Aufgaben in Bezug auf die Prüfung der internen Verfahren zur Sicherstellung der Abwicklungsfähigkeit gem. Art. 19 Abs. 5 des Gesetzes vom 4. November 2016 über die Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen (SAG) i.d.F. LGBl. 2023 Nr. 147.
Diese Richtlinie wurde vom Aufsichtsrat der FMA am 29. November 2023 beschlossen und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Es gelten Übergangsbestimmungen.