FMA-Richtlinie 2023/2 betr. Prüfung der Abwicklungsfähigkeit (RPR-ABW) erlassen

Die FMA hat die Richtlinie 2023/2 betreffend die Prüfung der Abwicklungsfähigkeit (RPR-ABW) erlassen und damit die Grundsätze festgelegt, die bei der Prüfung der internen Verfahren zur Sicherstellung der Abwicklungsfähigkeit und der Berichterstattung einzuhalten sind.

RL 2023/2:

FMA-Richtlinie 2023/2 betreffend die spezialgesetzliche Prüfung der Abwicklungsfähigkeit (RPR-ABW)

Anhänge:

Anhang A1 zu FMA-RL 2023/2: Risikoanalyse Prüfstrategie
Anhang A2 zu FMA-RL 2023/2: Musterbericht
Anhang A3 zu FMA-RL 2023/2: report template

Übergangsbestimmungen: 

FMA-RL 2023/2: Übergangsbestimmungen Prüfgebiete

Sämtliche Dateien (ZIP):

Richtlinie 2023/2 betreffend die Prüfung der Abwicklungsfähigkeit (RPR-ABW)

Die Richtlinie stützt sich auf Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 18. Juni 2004 über die Finanzmarktaufsicht (FMAG) und wurde von der FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde erlassen. Sie konkretisiert die spezialgesetzlich geregelten Aufgaben in Bezug auf die Prüfung der internen Verfahren zur Sicherstellung der Abwicklungsfähigkeit gem. Art. 19 Abs. 5 des Gesetzes vom 4. November 2016 über die Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen (SAG) i.d.F. LGBl. 2023 Nr. 147.

Diese Richtlinie wurde vom Aufsichtsrat der FMA am 29. November 2023 beschlossen und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Es gelten Übergangsbestimmungen.

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