Antragswesen

Über das neue e-Service Modul Antragswesen können Anträge bei der FMA effizient und sicher eingereicht und verarbeitet werden. Die Entwicklungsarbeiten wurden Ende 2023 abgeschlossen.

Bevor das Antragswesen einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt und mit weiteren Antragsformularen ausgebaut wird, ist ein eingeschränkter Pilotbetrieb als Testphase vorgesehen. Während dem Pilotbetrieb ist das Antragswesen im e-Service Portal nur für eine beschränke Anzahl von Nutzern, für welche die verfügbaren Antragsformulare relevant sind, sichtbar.

Im Pilotbetrieb können ab dem 1. März 2024 folgende Anträge über das e-Service Portal an die FMA eingereicht werden:

  • Anfrage nach Art. 43 Abs. 2 Bst. b TVTG | Enquiry under Article 43(2)(b) TVTG
  • Beurteilung der Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit (BankG/EGG/ZDG/VersAG)
  • Fonds Änderungsantrag (AIFMG/UCITSG/IUG)
  • Fonds Neuantrag (AIFMG/UCITSG/IUG)

Anträge, die aktuell über Formular-Vorlagen der FMA-Website gemeldet werden, ändern sich dadurch nicht. Die Anträge werden weiterhin über den gewohnten Weg abgegeben. Es ist vorgesehen, diese Verfahren zu gegebener Zeit auf das e-Service Portal zu übernehmen.

Zugang & Registrierung

Für die Einreichung von Anträgen müssen Sie sich zwei Mal registrieren. Die Details zum Vorgehen finden Sie unter e-Service.

Sie verfügen bereits über eine eID.li? Dann können Sie sich über folgenden Link für e-Service registrieren bzw. direkt einloggen, falls Sie bereits registriert sind.