Meldewesen

Über das e-Service Modul Meldewesen können die Meldepflichten gegenüber der FMA effizient und sicher erfüllt werden.

Meldepflichten, die aktuell über Formular-Vorlagen der Website gemeldet werden, ändern sich dadurch nicht. Die Meldungen werden weiterhin über die gewohnte Plattform abgegeben. Es ist vorgesehen, diese Verfahren zu gegebener Zeit auf das e-Service Portal zu übernehmen.

Als Person oder Unternehmen können Sie vielen Meldepflichten auf elektronischem Wege nachkommen. Das e-Service Meldewesen steht Ihnen für folgende Mitteilungs- bzw. Hinterlegungspflichten zur Verfügung:

Zugang & Registrierung

Für die Einreichung von Meldungen müssen Sie sich zwei Mal registrieren. Die Details zum Vorgehen finden Sie unter e-Service.

Sie verfügen bereits über eine eID.li? Dann können Sie sich über folgenden Link für e-Service registrieren bzw. direkt einloggen, falls Sie bereits registriert sind.

Seit dem 1. Juli 2015 sind die in den Anhängen der FMA-Mitteilung 2015/1 bezeichneten Meldungen über das e-Service Meldewesen verfügbar. Diese Mitteilung wird laufend aktualisiert.