Meldewesen
Über das e-Service Modul Meldewesen können die Meldepflichten gegenüber der FMA effizient und sicher erfüllt werden.
Meldepflichten, die aktuell über Formular-Vorlagen der Website gemeldet werden, ändern sich dadurch nicht. Die Meldungen werden weiterhin über die gewohnte Plattform abgegeben. Es ist vorgesehen, diese Verfahren zu gegebener Zeit auf das e-Service Portal zu übernehmen.
Als Person oder Unternehmen können Sie vielen Meldepflichten auf elektronischem Wege nachkommen. Das e-Service Meldewesen steht Ihnen für folgende Mitteilungs- bzw. Hinterlegungspflichten zur Verfügung:
- Elektronische Meldungen an den Bereich Banken
- Elektronische Meldungen an den Bereich Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen
- Elektronische Meldungen an den Bereich Wertpapiere und Märkte
- Elektronische Meldungen an den Bereich Andere Finanzintermediäre
Zugang & Registrierung
Für die Einreichung von Meldungen müssen Sie sich zwei Mal registrieren. Die Details zum Vorgehen finden Sie unter e-Service.
Sie verfügen bereits über eine eID.li? Dann können Sie sich über folgenden Link für e-Service registrieren bzw. direkt einloggen, falls Sie bereits registriert sind.
Seit dem 1. Juli 2015 sind die in den Anhängen der FMA-Mitteilung 2015/1 bezeichneten Meldungen über das e-Service Meldewesen verfügbar. Diese Mitteilung wird laufend aktualisiert.