Nutzung

FMA-Mitteilung 2015/1: Elektronischer Geschäftsverkehr (e-Services)
Die FMA-Mitteilung 2015/1 regelt die Nutzung der e-Services durch die von der FMA beaufsichtigten Finanzintermediäre. Diese Mitteilung wird laufend aktualisiert. Die Anhänge dieser Mitteilung bezeichnen jene Meldungen, welche für die Finanzintermediäre seit dem 1. Juli 2015 über das e-Service Portal der FMA verfügbar sind. 

FMA-Mitteilung 2015/01: Elektronischer Geschäftsverkehr (e-Services)

Datenschutz

Die FMA verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich nach den allgemeinen Datenverarbeitungsgrundsätzen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) und hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Sämtliche relevanten Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die FMA finden Sie in der FMA-Information zum Datenschutz.