Portal
Selbstadministration im e-Service Portal
Die Verwaltung der Zugriffsrechte im e-Service Portal basiert auf dem Prinzip der Selbstadministration. Das bedeutet, dass Finanzintermediäre selbst für die Pflege der Zugriffsrechte ihrer Benutzer verantwortlich sind.
Die Selbstadministration der Benutzerverwaltung für das e-Service Portal und die angebotenen e-Services erfolgt durch Superuser, die vom Finanzintermediär im Registrierungsprozess beantragt werden. Der Superuser ist verantwortlicher Ansprechpartner für die FMA in sämtlichen Belangen der e-Service-Nutzung und wird auf dem e-Service Portal der FMA mit zusätzlichen Rechten ausgestattet.
Hierfür müssen Zeichnungsberechtigte des Finanzintermediäres über den entsprechenden Registrierungsantrag mindestens einen Benutzer mit der Rolle «Superuser» ausstatten. Diese Superuser übernehmen in der Folge die Pflege der Zugriffsrechte der Benutzer des Finanzintermediärs. Superuser können weitere Benutzer hinzufügen, ihre Zugriffsrechte anpassen und haben jederzeit die Möglichkeit sämtliche Benutzer eines Finanzintermediärs zu deaktivieren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einem Austritt eines Benutzers (Superuser, Erfasser, Einreicher) aus der Firma der Superuser dafür verantwortlich ist, die Zugriffsrechte zu deaktivieren da ansonsten weiterhin auf die Daten zugegriffen werden kann. Die FMA empfiehlt dringend, dies im Austrittsprozess entsprechend zu berücksichtigen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie in der Anleitung zur e-Service Benutzerverwaltung.
Zugang & Registrierung
Für die Einreichung von Meldungen müssen Sie sich zwei Mal registrieren. Zuerst registrieren Sie sich für eID.li der Liechtensteinischen Landesverwaltung. Um Missbrauch zu vermeiden, geben Sie Ihre Zugangsdaten keinesfalls weiter und bewahren Sie diese sicher auf. Die elektronische Identität wird vom Ausländer- und Passamt ausgestellt und ist vergleichbar mit einer Identitätskarte oder einem Pass. Der Inhaber der elektronischen Identität hat Zugriff auf vertrauliche Informationen und Dienstleistungen der Liechtensteinischen Landesverwaltung (u.a. Strafregister- und Grundbuchauszug). Weitere Informationen finden Sie hier.
Nachdem Sie Ihre persönliche eID.li vom Identifikationsservice der Liechtensteinischen Landesverwaltung erhalten haben, können Sie sich damit auf dem e-Service Portal einloggen und werden durch den e-Service Registrierungsprozess geführt.
Sollten Sie noch nicht über eine eID.li verfügen, ist es erforderlich beim Liechtensteinischen Ausländer- und Passamt in Vaduz persönlich vorzusprechen und eine Registrierung durchzuführen. Der Vorgang ist mit der Ausstellung einer Identitätskarte vergleichbar. Mehr Informationen zum Bezug und zum Einsatz von der eID.li finden Sie auf der Website der Landesverwaltung.
Bei Problemen mit der eID.li oder der eiD.li-App unterstützt Sie der Helpdesk der Liechtensteinischen Landesverwaltung von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Telefon: +423 236 64 65
Mail: helpdesk@eid.li
Sie verfügen bereits über eine eID.li? Dann können Sie sich über folgenden Link für e-Service registrieren.