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Selbstadministration im e-Service Portal

Die Verwaltung der Zugriffsrechte im e-Service Portal basiert auf dem Prinzip der Selbstadministration. Das bedeutet, dass Finanzintermediäre selbst für die Pflege der Zugriffsrechte ihrer Benutzer verantwortlich sind.

Die Selbstadministration der Benutzerverwaltung für das e-Service Portal und die angebotenen e-Services erfolgt durch Superuser, die vom Finanzintermediär im Registrierungsprozess beantragt werden. Der Superuser ist verantwortlicher Ansprechpartner für die FMA in sämtlichen Belangen der e-Service-Nutzung und wird auf dem e-Service Portal der FMA mit zusätzlichen Rechten ausgestattet.

Für das Meldewesen (ME) müssen Zeichnungsberechtigte der Finanzintermediäre über den entsprechenden Registrierungsantrag mindestens einen User mit der Rolle «Superuser» ausstatten. Der Superuser ME hat Zugriff auf die Benutzerverwaltung von Meldewesen und Antragswesen.

Für den ersten Superuser Antragswesen (AN) erfolgt eine vereinfachte Prüfung des Registrierungsantrages durch die FMA, wobei keine Unterfertigung durch Zeichnungsberechtigte des Finanzintermediärs erforderlich ist. Alle weiteren Superuser-Registrierungsanträge für das Antragswesen werden von den bestehenden Superuser ME oder AN des Finanzintermediärs bearbeitet. Der Superuser AN kann im Gegensatz zum Superuser ME ausschliesslich Antragswesen-Benutzer und Rollen verwalten.

Diese Superuser übernehmen in der Folge die Berechtigungsverwaltung. Superuser können weitere User hinzufügen, ihre Zugriffsrechte anpassen und haben jederzeit die Möglichkeit sämtliche Rollen eines Users zu deaktivieren.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einem Austritt eines Benutzers (Superuser, Erfasser, Einreicher) aus der Firma der Superuser dafür verantwortlich ist, die Zugriffsrechte zu deaktivieren da ansonsten weiterhin auf die Daten zugegriffen werden kann. Die FMA empfiehlt dringend, dies im Austrittsprozess entsprechend zu berücksichtigen.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie in der Anleitung zur e-Service Benutzerverwaltung.

Darüber hinaus ermöglicht die Selbstadministration es einem Finanzintermediär einzelne oder alle mit den e-Services in Verbindung stehenden Aufgaben, wie beispielsweise die Erfassung oder Einreichung von Meldungen, an dritte Dienstleister (sog. Drittmelder) auszulagern.

Zugang & Registrierung

Für den Zugang zum Portal müssen Sie sich zwei Mal registrieren. Die Details zum Vorgehen finden Sie unter e-Service.

Sie verfügen bereits über eine eID.li? Dann können Sie sich über folgenden Link für e-Service registrieren bzw. direkt einloggen, falls Sie bereits registriert sind.